Unsere Leistungen können Sie als Kassenpatient oder Privatpatient in Anspruch nehmen. Über die Zusatzqualifikation zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ermöglichen wir Ihnen ebenfalls einen Direktzugang auch ohne Rezept (Die Kosten hierfür tragen Sie selbst. Eine Erstattung durch die Krankenkasse ist jedoch möglich. Informieren Sie sich bitte vorab, ob Ihre Krankenkasse Heilpraktikerleistungen für den Bereich der Physiotherapie übernimmt. ) Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne an!
Bringen Sie zu ihrer ersten Behandlung ihre Verordnung mit ( wenn vorhanden ) und kommen Sie bitte pünktlich zu ihrem Termin.
Sollten Sie einmal verhindert sein, bitten wir Sie darum rechtzeitig abzusagen (24 Stunden vorher). So kann ihr Termin neu vergeben werden.
Wir behalten uns vor Ihnen nach Paragraph 630a BGB ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, dass den zu erwartenden Behandlungskosten entspricht.